Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Oscell e.U.

Elektromaschinenbau | Automatisierung | Bauleitung
Stand: Mai 2025

§1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Oscell e.U. (nachfolgend „Verkäufer“ oder „Dienstleister“) und Unternehmern (§1 UGB), juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sie gelten für die Lieferung von Waren ebenso wie für die Erbringung technischer Dienstleistungen (z. B. Instandhaltung, Montage, Automatisierung, Bauleitung).

Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von Oscell e.U. schriftlich anerkannt wurden.

Diese Bedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

§2 Angebot & Vertragsschluss

Angebote von Oscell e.U. sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder tatsächlicher Ausführung durch Oscell e.U. zustande.

Technische Unterlagen, Zeichnungen, Skizzen etc. bleiben geistiges Eigentum von Oscell e.U.

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen.

§3 Preise & Kostenvoranschläge

Preise verstehen sich netto, ab Werk oder Leistungsort, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Verpackung, Transport, Versicherung, Montage und Entsorgung werden gesondert berechnet.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich. Bei Abweichungen von mehr als 15 % erfolgt eine Verständigung.

Preisänderungen sind zulässig bei nachträglicher Änderung von Lohn-, Material- oder Fremdleistungskosten.

§4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Teilzahlungen können vereinbart werden (z. B. 30/30/40-Modell).

Bei Zahlungsverzug werden 9,2 %-Punkte über dem Basiszinssatz p.a. sowie Mahnspesen von € 40 je Mahnung fällig.

Zahlungen werden auf offene Forderungen nach Fälligkeit angerechnet: Kosten – Zinsen – Hauptforderung.

§5 Lieferung, Leistung & Fristen

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich fixiert.

Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.

Bei Annahmeverzug durch den Kunden ist Oscell e.U. berechtigt, Lagerkosten zu verrechnen oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse verlängern Lieferfristen entsprechend.

§6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht bei Übergabe an den Spediteur oder bei Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden über – je nachdem, was früher eintritt.

Bei Annahmeverzug erfolgt Einlagerung auf Kosten und Risiko des Käufers.

§7 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Oscell e.U.

Weiterveräußerung ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig. Die daraus entstehenden Forderungen gelten als an Oscell e.U. abgetreten.

Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind unverzüglich zu melden.

Bei Verzug kann die Herausgabe der Ware verlangt werden.

§8 Dienstleistungen & Bauleitung

Bei Dienstleistungs- oder Bauleitungsaufträgen haftet Oscell e.U. ausschließlich für eigene organisatorische und fachliche Tätigkeiten.

Das zur Verfügung gestellte Personal, Material und alle Ausführungstätigkeiten liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

Für Mängel oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht wurden, haftet Oscell e.U. nicht.

Nachträgliche Änderungen oder Mehraufwand sind zusätzlich zu vergüten.

§9 Gewährleistung & Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren und Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu rügen.

Bei gerechtfertigten Mängeln erfolgt nach Wahl von Oscell e.U. Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe.

Keine Gewähr besteht bei unsachgemäßer Verwendung, Eigenverschulden oder Änderungen durch Dritte.

Bei Sonderprodukten (z. B. Schiebetorbeschläge) gelten erweiterte Garantien nur bei bestimmungsgemäßer Nutzung gemäß Katalog.

§10 Haftung

Oscell e.U. haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.

Für Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und beigestellte Leistungen übernimmt Oscell e.U. keine Haftung.

Die Haftung ist auf den Auftragswert begrenzt.

Ausgeschlossen sind Ersatzansprüche für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder mittelbare Schäden.

§11 Widerruf (nur bei Fernabsatz / Einzelfall)

Unternehmer haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

Bei vertraglich vereinbartem Widerruf beträgt die Frist 14 Tage.

Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet, eine Bearbeitungspauschale bis 1 % der Auftragssumme (mind. € 150,–) wird einbehalten.

§12 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Oscell e.U.

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Oscell e.U.

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Oscell e.U. (im Folgenden „Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des §1 UGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurden.
  3. Diese AVB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen werden muss.
  4. Irrtümer in Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten und berechtigen den Verkäufer zur Korrektur.
  5. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind von diesen AVB ausgeschlossen.

§2 Angebote & Bestellungen

  1. Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Verkäufer als angenommen.
  2. Verbindlich sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Inhalte.
  3. Angebotsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  4. Der Käufer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Bestelldaten.
  5. Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen haftet der Käufer für etwaige Schutzrechtsverletzungen Dritter.
  6. Technische Änderungen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bleiben vorbehalten, sofern Qualität und Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt werden.

§3 Preise

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise laut Angebot oder Preisliste.
  2. Preisanpassungen sind zulässig bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen (z. B. Material, Transport, Währung).
  3. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk („ex works“, Incoterms 2000) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  4. Standardverpackungen sind im Preis enthalten; Sonderverpackungen werden separat berechnet.
  5. Auf Wunsch wird eine Transportversicherung auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

§4 Zahlung

  1. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine anderslautende Zahlungsfrist angegeben ist.
  2. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen zu verrechnen und Lieferungen auszusetzen.
  4. Anzahlungen für Sonderanfertigungen sind nicht erstattungsfähig.
  5. Zahlungen werden auf die älteste offene Forderung verrechnet (Kosten, Zinsen, Hauptforderung).

§5 Lieferung

  1. Lieferungen erfolgen ab Werk oder an einen vereinbarten Ort.
  2. Bei Lieferverzug kann der Käufer nach schriftlicher Nachfristsetzung einen Preisnachlass bis max. 5 % geltend machen, sofern ein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
  3. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, trägt er Lager- und Versicherungskosten.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit für den Käufer zumutbar.

§6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht bei Bereitstellung der Ware zur Abholung oder mit Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über – je nachdem, was früher eintritt.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
  2. Der Käufer ist zur pfleglichen Behandlung und getrennten Lagerung der Vorbehaltsware verpflichtet.
  3. Weiterveräußerung und Verarbeitung sind nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Die daraus entstehenden Forderungen gelten im Voraus als an den Verkäufer abgetreten.
  4. Bei Zugriffen Dritter ist der Verkäufer unverzüglich zu informieren.
  5. Der Verkäufer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit sie 120 % der Forderungen übersteigen.

§8 Gewährleistung & Haftung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt zu prüfen und Mängel binnen 8 Tagen schriftlich zu rügen.
  2. Für Sachmängel haftet der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit kein Ausschluss nach Punkt 4 bis 6 erfolgt.
  3. Keine Haftung für:
    • unsachgemäße Verwendung,
    • Fremdeingriffe,
    • Mängel durch vom Käufer gestellte Spezifikationen,
    • unbezahlte Waren.
  4. Im Mängelfall erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  5. Gewährleistungsfrist: 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
  6. Für Produktgruppe B (Schiebetorbeschläge) gewähren wir eine erweiterte Garantie von 5 Jahren bei sachgemäßer Nutzung lt. Katalog. Nutzung für Förder- oder Krantechnik ist ausgeschlossen.

§9 Widerrufsrecht (nur für Sonderfälle im Fernabsatz)

  1. Unternehmer haben grundsätzlich kein Widerrufsrecht. Sofern im Einzelfall ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, beträgt die Frist 14 Tage.
  2. Im Falle eines Widerrufs wird eine Bearbeitungspauschale von mindestens € 150,00, maximal jedoch 1 % der Auftragssumme einbehalten.
  3. Bereits erbrachte Dienstleistungen sind anteilig zu vergüten.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Technische Änderungen oder Verbesserungen sind zulässig, sofern sie keine wesentliche Verschlechterung darstellen.
  2. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers. Es gilt österreichisches Recht.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu klagen.

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